Sie leben in den Niederlanden und erhalten eine Rente aus Deutschland? Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Situation, Ihrer deutschen Einkommensteuererklärung und dem Kontakt mit dem Finanzamt.
Der Wohnsitz allein entscheidet nicht über alle Steuerfragen. Rentenart, Jahressumme und das Doppelbesteuerungsabkommen sind ebenfalls maßgeblich. Nach den Informationen des Belastingdienst kann Deutschland bei gesetzlichen Renten, Betriebsrenten und Leibrenten ein Besteuerungsrecht haben, wenn deren maßgebliche Bruttosumme aus Deutschland mehr als 15.000 Euro im Kalenderjahr beträgt. Diese Grenze ist kein allgemeiner Steuerfreibetrag.
Für Pensionen aus öffentlichem Dienst, bestimmte Sozialleistungen und Einmalzahlungen gelten gesonderte Regeln. Deutsche Renten sind grundsätzlich auch in der niederländischen Erklärung anzugeben; eine mögliche Entlastung von Doppelbesteuerung ist dort zu berücksichtigen. Wir prüfen Ihre deutschen Steuerfragen anhand der konkreten Leistungen.
RiA ist grundsätzlich für Menschen zuständig, die im Ausland wohnen und aus Deutschland ausschließlich Renteneinkünfte beziehen. Bei weiteren deutschen Einkünften kommt es darauf an, ob diese in die Veranlagung einzubeziehen sind. Dann kann ein anderes Finanzamt zuständig sein.
Haben Sie eine Aufforderung oder einen Bescheid erhalten, halten Sie das vollständige Schreiben einschließlich Frist und Steuernummer für unser Gespräch bereit.
Deutsche Rente und betriebliche Altersversorgung: welches Finanzamt?
Bei Wohnsitz in den Niederlanden hängt die Zuständigkeit von der steuerlichen Art Ihrer Leistungen ab. Die Bezeichnung „Betriebsrente“ oder der Sitz der auszahlenden Versicherung allein entscheidet darüber nicht.
Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds
Leistungen dieser Versorgungswege fallen regelmäßig unter § 22 Nr. 5 EStG. Werden ausschließlich solche inländischen Leistungen und eine deutsche gesetzliche Rente veranlagt, ist grundsätzlich RiA Neubrandenburg zuständig. Das gilt auch, wenn die Versicherung beispielsweise in Stuttgart sitzt.
Bei Bezügen nach § 19 EStG sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Die Lohnsteuer wirkt abschließend: Bei beschränkter Steuerpflicht können die Versorgungsbezüge durch den Lohnsteuerabzug abgegolten sein. Bleiben sie außerhalb der Veranlagung, kann RiA weiterhin die deutsche Rente allein veranlagen.
Rente und Versorgungsbezüge werden zusammen veranlagt: Werden die Versorgungsbezüge einbezogen, etwa bei einer zulässigen Antragsveranlagung oder der Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig auf Antrag, übernimmt grundsätzlich das zuständige Betriebsstättenfinanzamt die Veranlagung einschließlich der Rente. Dort wird auch die einbehaltene Lohnsteuer berücksichtigt; daraus kann sich eine Erstattung oder Nachzahlung ergeben.
Der Lohnsteuerabzug allein bedeutet daher noch keinen automatischen Wechsel der Zuständigkeit. Entscheidend ist, ob die Versorgungsbezüge in die Veranlagung einzubeziehen sind.
Rentenbescheid, Leistungsmitteilung der betrieblichen Altersversorgung, gegebenenfalls Lohnsteuerbescheinigung und vorhandene Finanzamtsschreiben. Wir prüfen die Einordnung und Zuständigkeit anhand Ihrer Unterlagen.
Bei ausschließlich Renten und Versorgungsbezügen ist die Einkommensteuererklärung grundsätzlich auf Papier möglich. Die Zuständigkeit eines anderen Finanzamts begründet für sich genommen keine Pflicht zu einem eigenen ELSTER-Konto. Die Möglichkeiten zum Bescheidempfang ab 2027 gelten auch dort.
Wenn Deutschland besteuern darf, ist die Art der Steuerpflicht wichtig. Eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig kann auf Antrag in Betracht kommen und persönliche Abzüge ermöglichen. Dafür sind die gesetzlichen Einkunftsgrenzen und die erforderlichen Nachweise zu prüfen.
Die deutsch-niederländische Bescheinigung EU/EWR dient dem Nachweis der nicht in Deutschland zu versteuernden Einkünfte. Sie wird durch die zuständige Steuerbehörde im Wohnsitzstaat bestätigt. Bei einem Antrag auf Zusammenveranlagung werden auch Angaben und Nachweise zum Ehepartner benötigt.
Beim Amtsveranlagungsverfahren setzt das Finanzamt die Steuer anhand der verfügbaren Daten fest, ohne dass Sie eine eigene Steuererklärung einreichen. Das ist keine Steuerbefreiung.
Ob dieses Verfahren oder eine vollständige Erklärung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Abzügen und Anträgen ab. Die Antwortformulare sind deshalb keine pauschale Empfehlung, auf eine Steuererklärung zu verzichten.
Im Downloadbereich finden Sie die deutschen Erklärungspakete für 2025, Rentenanlagen, Antwortformulare auf Deutsch und Niederländisch sowie SEPA-Unterlagen. Für ältere Jahre führt ein Link zum vollständigen RiA-Downloadcenter.
Viele RiA-PDFs sind zum Ausdrucken vorgesehen. Bitte wählen Sie zuerst das richtige Jahr und Verfahren. Zahlungsfristen ergeben sich aus Ihrem Bescheid; aktuelle Zahlungsinformationen finden Sie beim Finanzamt.
Informationsstand: 13.10.2026. Die Hinweise bieten eine erste Orientierung; die steuerliche Einordnung richtet sich nach Ihrem Einzelfall. Beratung zu Ihrer deutschen Steuererklärung durch Steuerkanzlei Rohlfing in Niederkrüchten.
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